Reisedokumente / Visum
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument.
Deutsche Staatsangehörige nehmen am „Visa Waiver“ Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie
Hinweis: Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe (sowohl die vor dem 1.11.2005 ausgestellten maschinenlesbaren als auch die seit 1.11.2005 ausgestellten Reisepässe -so genannte e-Pässe, die einen Chip enthalten).
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass benötigen Sie ein Visum.
Kinderreisepässe werden zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt und ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Falls Ihr Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass oder gar noch einen Kinderausweis besitzt, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise einen regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Ab dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch aus Deutschland, vor der beabsichtigten Einreise zwingend
via Internet unter https://esta.cbp.dhs.gov
eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Diese Erlaubnis kann bereits seit dem 01. August 2008 auf
freiwilliger Basis beantragt werden. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von
zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muß auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller -gemäß Auskunft des zuständigen Department of Homeland Security (DHS)- innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.
Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System zu mehr Sicherheit im Reiseverkehr führen wird und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht -wie in der Vergangenheit- zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.
Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite
http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/about_esta/
in englischer Sprache.